EU-Offenlegungsverordnung für nachhaltigkeitsbezogene Finanzdienstleistungen (SFDR)
Die SFDR schreibt die Offenlegung von ESG-Faktoren, einschließlich potenzieller Auswirkungen auf die Lieferkette, bei Investitionsentscheidungen und Produkten vor.Wichtigste Indikatoren für nachteilige Auswirkungen (PAIs):
- Treibhausgasemissionen (Scope 1, 2, 3 und gesamt)
- CO2-Emissionen
- Treibhausgasintensität
- Fossiler Brennstoffsektor
- Verbrauch und Produktion nicht erneuerbarer Energie
- Energieverbrauchsintensität pro Sektor mit hoher Klimabelastung
- Negative Auswirkungen auf die Biodiversität
- Emissionen ins Wasser
- Sonderabfallquote
- Verstöße gegen UNGC-Prinzipien und OECD-Richtlinien
- UNGC-Prinzipien und OECD-Leitlinienüberwachung
- Geschlechtsspezifisches Lohngefälle
- Geschlechterdiversität im Vorstand
- Umstrittene Waffenenthüllung